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Kreuznachtillon

Unterlassungsklage

KREUZNACHTILLON ZUM ERSTEN MAL VERKLAGT

Satire lebt gefährlich. Das weiß jeder spätestens seit Jan Böhmermann von einer anatolischen Bergziege auf Unterlassung verklagt wurde, weil er ihr ein Verhältnis mit einem übergeschnappten Politiker angedichtet hatte. Gestern, am vierten Tag seines Bestehens, hat es auch den Kreuznachtillon erwischt, gegen den das Landgericht Bad Kreuznach eine einstweilige Verfügung erlassen hat.

Das Redaktionsteam, bestehend aus 27 hauptamtlichen Redakteuren, 45 freien Mitarbeitern im Kreisgebiet und einem weltumspannenden Korrespondentennetz betrachtet dies als Erfolg und hat die ganze Nacht durchgefeiert, weshalb derzeit nur ein stark lädiertes Frühteam berichten kann.

„Ich dachte gar nicht, das irgendwer diesen Quatsch liest, und jetzt sind wir schon verklagt“, kommentierte der Leiter des Innenressorts kurz vor dem Einschlafen am Tresen. Die Wirtschaftsredaktion bilanziert die ökonomischen Konsequenzen des Rechtsstreits wie folgt: „Scheißegal, wir waren doch schon bankrott, bevor es losging.“ Weitere Äußerungen leitender Mitarbeiter sind noch weniger zitierfähig. Die gesamte Außenstelle Hauptstadt musste vorzeitig aus Bad Kreuznach verwiesen werden, nachdem sie zuerst im Alt-Berlin gestrippt und dann in den Ellerbach uriniert hat. Der Kreuznachtillon rügt diesen Fehltritt, der selbstverständlich folgenlos bleiben wird, auf das Schärfste.

Doch nun zum ernsteren Teil der Meldung: Was ist überhaupt passiert? Grund der einstweiligen Verfügung ist ein Antrag des US-Präsidenten Donald Trump, in seiner Funktion als Marionette der NSA. Diese wiederum führt Beschwerde darüber, dass ihre Computer die mitgeschnittenen Meldungen des Kreuznachtillon nicht übersetzen können. Man sei von der Überwachung des deutschsprachigen Internets gewohnt, dass jeder Satz ein „boah ey“, „echt ey“ oder „fuck ey“ enthalte. Nur das könne von amerikanischen Übersetzungsprogrammen verstanden werden. Die Formulierungen im Kreuznachtillon seien zu lang und zu kompliziert. Infolgedessen habe man bereits fünf Simultandolmetscher aus dem Pentagon zur NSA versetzen müssen, um zu verstehen, worum es überhaupt geht. Die Verteidigungsfähigkeit der USA sei dadurch gravierend eingeschränkt.

Auf Antrag der NSA hat das Gericht dem Kreuznachtillon daher vorläufig untersagt, mehr als eine Meldung pro Tag zu veröffentlichen. Der Grundsatz der Bündnistreue gebiete es, den USA die Gelegenheit zu geben, ihre Überwachungscomputer in Konjunktiv und Genitiv zu schulen. Landgerichtspräsident Eisert begründet seine Entscheidung ganz pragmatisch: „Wer sich auskennt weiß, dass Trump bei einer Ablehnung des Eilantrages eine mündliche Verhandlung beantragen könnte. Ich will den Trottel aber nicht in meinem Haus haben.“

Am Rande erhielten bei dieser Gelegenheit auch seit Jahren schwelende Gerüchte über einen baldigen Umzug des Landgerichts neue Nahrung, denn Eisert ergänzte: „Wenn der US-Präsident vor einem deutschen Gericht erscheint, wird das Gebäude vorher tagelang vom secret-service inspiziert. Die überprüfen jeden Quadratzentimeter auf mögliche Unregelmäßigkeiten. So soll die Gefahr reduziert werden, dass der Präsident stolpert. Wir hätten also wegen Donald Trump unseren Umzug schon wieder verschieben müssen.“

Eisert betont, dass der Gerichtsbeschluss keine inhaltliche Wertung der Arbeit des Kreuznachtillon bedeute. Er persönlich lese die Meldungen gar nicht, die Berichte über Stromberg und Wallhausen seien für ihn aber besonders interessant gewesen, weil er über das Geschehen in Bad Kreuznach ohnehin informiert sei.

Der Kreuznachtillon steht seit gestern vor einer schwierigen Entscheidung. Die Einlegung eines Rechtsmittels würde Donald Trump nämlich einen Vorwand liefern, Bad Kreuznach zu besuchen. Insider berichten, dass er bereits Auftritte im ganzen Landkreis plant. In Schöneberg wolle er sogar einen Balkon ans Rathaus nageln lassen, um von dort eine historische Rede zu halten. Hierfür habe er den Satz „Ich bin ein Berliner“ im Hunsrücker Dialekt einstudiert. Trump brenne darauf, vor der Weltöffentlichkeit in die Kameras zu rufen: Eisch sin e Kreppel!

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor dem Landkreis Bad Kreuznach und seinen Bürgern, von dem Willen beseelt, unseren Politikern nicht durch den Auftritt schlechter Vorbilder den Eindruck zu vermitteln, doch dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, hat der Kreuznachtillon kraft des inspirierenden Naheweins darum die gerichtliche Verfügung akzeptiert. Die Frequenz der Berichterstattung wird folglich künftig auf eine Meldung täglich heruntergefahren, bis die NSA das, was sie heimlich mitschneidet, endlich auch versteht.

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